Suchen Sie eine Podologie bzw. Podologin bzw. Podologen oder eine medizinische Fußpflege in Ihrer Nähe ?
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Hier finden Sie die offizielle, vollständige Liste des GKV-Spitzenverbandes von allen kassenzugelassenen Podologin nen / Podologe n in Deutschland.

Welche Datengrundlage wird genutzt?
Damit Heilmittelpraxen (auch eine podologische Praxis) Heilmittel im Auftrag der Krankenkassen erbringen dürfen, benötigen sie eine Zulassung. Für die Erteilung der Zulassung sind die Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen gemäß § 124 Abs. 2 SGB V zuständig. Diese Arbeitsgemeinschaften übermitteln dem GKV-Spitzenverband regelmäßig die maßgeblichen Daten zu den zugelassenen Heilmittelpraxen. Diese bilden laut Gesetz die Grundlage für die Heilmittelerbringerliste.
Sind die Daten vollständig und richtig?
In der „Heilmittelerbringerliste“ sind grundsätzlich sämtliche zur Leistungserbringung in der Gesetzlichen Krankenversicherung zugelassenen Heilmittelpraxen verzeichnet. Die Daten beruhen ausschließlich auf Eigenangaben der zugelassenen Heilmittelpraxen des jeweiligen Heilmittelbereiches, die dem GKV-Spitzenverband von den Arbeitsgemeinschaften gemäß § 124 Abs. 2 SGB V übermittelt werden. Der GKV-Spitzenverband kann daher selbst keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten übernehmen.
Aktuell sind Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen sowie ihnen vergleichbare Einrichtungen, die je nach Ausrichtung ebenfalls ambulante Heilmittelleistungen erbringen können, nicht Bestandteil der Heilmittelerbringerliste. Sie werden jedoch perspektivisch in die Heilmittelerbringerliste integriert.
Werden die Datengrundlagen regelmäßig aktualisiert?
Die in der Heilmittelerbringerliste angezeigten Daten werden in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
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